Vereinssatzung Vereinigung der Medien-Ombudsleute e.V.

Zweck des Vereins (Auszug Vereinssatzung)

 

1. Zweck des Vereins ist die Stärkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes. Gefördert werden freiwillige Selbstkontrolle, Qualität, Transparenz und Fairness in der Berichterstattung. Dazu gehört die Stärkung der Rechte von Personen, die von Berichterstattung betroffen sind. Angestrebt wird ein fairer Diskurs von Journalisten mit Lesern und Mediennutzern.

 

2. Der Zweck des Vereins soll verwirklicht werden, durch...

a. Unterstützung bei der Etablierung von Medien-Ombudsleuten und durch deren Förderung innerhalb und außerhalb von Medienunternehmen

b. die Aus- oder Fortbildung von Journalisten, auch im Volontariat, mit dem Ziel, die Auseinandersetzung von Lesern mit redaktionellem Inhalt zu fördern, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen gegenüber der Presse zu wahren und in Konflikten zu moderieren.

c. die Förderung der Selbstkontrolle und Selbstreflexion in den Redaktionen.

d. die Förderung des Dialogs zwischen Redaktionen, Zeitungslesern und Onlinenutzern.

e. die Unterstützung von Ombudsleuten bei der Schlichtung von Konflikten zwischen Journalisten, Lesern, Nutzern und Institutionen.

f. die Schaffung eines Netzwerkes von Ombudsleuten, das durch gegenseitige Unterstützung zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit beiträgt. Das geschieht durch regelmäßige Treffen der Ombudsleute, wenn möglich mindestens einmal im halben Jahr, durch Workshops und Konferenzen auch mit Wissenschaftlern, Politikern und Funktionären von Institutionen.

g. Orientierung am Kodex des Deutschen Presserates und der Europäischen Charta für Pressefreiheit.

(h) die Unterstützung für Einführung und Formulierung von Medien-Kodices oder Leitlinien zur Sicherung von journalistischer Unabhängigkeit in den Verlagen und Redaktionen

(i) Forschung und Debatten zu ethischen Regeln und zum Handwerk des Journalismus.

 

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 16 und 24 der Abgabenordnung.

 

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

7. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig

 

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Vereinssatzung VDMO August 2018.pdf 84 KB