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Vereinigung der Medien-Ombudsleute
, Anton Sahlender

Was Polizei und Staatsanwalt Journalisten sagen müssen

Einladung zur Videokonferenz am 27. April: Medienrechtler Johannes Weberling erklärt Auskunftspflicht bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz

Antworten auf spannende Fragen gibt am Dienstag, 27. April 2021, ab 18.30 Uhr (Ende spätestens 20 Uhr), Prof. Dr. Johannes Weberling. In Vortrag und Gespräch geht es zunächst um  Verbreiterhaftung: Wann werden veröffentlichte Leserbriefe/Lesermeinungen zu (falschen) Tatsachenbehauptungen.

Außerdem: Auskunftspflicht von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Identifikation von Personen, denen vorgeworfen wird, gegen das Infektionsschutz-Gesetz verstoßen zu haben.

Professor Johannes Weberling aus der gleichnamigen Medienrechtskanzlei in Berlin ist Honorarprofessor für Medienrecht an der Europa-Uni Viadrina in Frankfurt/Oder.

Die Veranstaltung läuft auf Microsoft-Teams.

Für Gäste Anmeldung notwendig bei: sahlenderanton@googlemail.com